Rechtliches

Damit ich frei bin, das Baumlabyrinth so vorzustellen und Ihnen anzuvertrauen, wie ich das für richtig halte, verweise ich nachfolgend auf die gesetzlichen Bestimmungen. Schon hier sei gesagt: Heilversprechen gibt es keine!

Gesetzliche Bestimmungen

Rund um das Thema Heilen gibt es zahlreiche Gesetzesbestimmungen, die auch mein Angebot des Baumlabyrinths tangieren. Es sind insbesondere die Kantonalen Gesundheitsgesetze, auf die ich Sie an dieser Stelle aufmerksam machen muss. Sie halten fest, welche Voraussetzungen für die Zulassung zum Geistigen Heilen erfüllt sein müssen:
Auch was verboten ist, listen die Kantonalen Gesundheitsgesetze auf:
Wer Geistiges Heilen anbietet, muss die Ausübungsvorschriften einhalten. Schliesslich sind noch Allgemeine Pflichten aufgeführt. Wer eine solche Tätigkeit (Geistiges Heilen) ausübt,
Auskünfte erteilt die Gesundheits- und Sozialdepartement,
Bahnhofstrasse 15, 6002 Luzern.

Mit dem Schreiben vom 24.08.2005 bestätigt mir das Departement, dass ich der
Meldepflicht nachgekommen bin. Eine kantonale Bewilligung sei nicht erforderlich.

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